Früherkennungsuntersuchungen im Überblick
Der G-BA befasst sich mit der sogenannten Sekundärprävention als Leistung der vertragsärztlichen Versorgung: Das sind möglichst gezielte Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die durch eine frühe Behandlung effektiver bekämpft werden können. Dazu gehören Gesundheitsuntersuchungen insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes und Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung. Weiterer inhaltlicher Schwerpunkt sind die Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Schwangeren. In den Richtlinien zur Früherkennung bestimmt der G-BA dann das Nähere zu Art und Umfang der Früherkennungsleistungen.
Alle Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick
Anspruchsalter | Rhythmus | Erläuterungen |
---|---|---|
bis 66. Lebensmonat | 10 Untersuchungen | Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten einschließlich Beratung zur Zahngesundheit (Kinderuntersuchungsheft), Erweitertes Neugeborenen-Screening, Screening auf Mukoviszidose, kritische Herzfehler, Hüftgelenksdysplasie und -luxation sowie Neugeborenen-Hörscreening |
bis 6 Jahre | 6 zahnärztliche Untersuchungen | Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: sechs Untersuchungen ab dem 6. Lebensmonat, Beratung und Aufklärung der Betreuungspersonen unter anderem zu Kariesrisiken und zur richtigen Mundhygiene des Kindes, Auftragen von Fluoridlack zur Schmelzhärtung bzw. bei hohem Kariesrisiko |
6 bis 18 Jahre | jährlich | Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) |
13/14 Jahre | einmalig | Jugendgesundheitsuntersuchung |
keine Altersbegrenzung | 6.–7. Schwangerschaftsmonat | Screening auf Schwangerschaftsdiabetes durch zweizeitigen Glukosetoleranztest (Vortest und ggf. zweiter Test) mit Venenblutabnahme |
keine Altersbegrenzung | grundsätzlich dreimal während der Schwangerschaft | Basis-Ultraschalluntersuchungen bei schwangeren Frauen zur Früherkennung von Schwangerschaftskomplikationen Alternativ zum Basis-Ultraschall: erweitertes Ultraschall-Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel |
keine Altersbegrenzung | einmal während der Schwangerschaft | HIV-Antikörper-Test für Schwangere zur Früherkennung einer HIV-Infektion |
keine Altersbegrenzung | einmal während der Schwangerschaft | Chlamydien-Screening: Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion |
ab 18 Jahre | zwischen 18 und 35 einmalig; ab dem 35. Geburtstag alle 3 Jahre | Gesundheits-Check für Frauen und Männer mit Schwerpunkt Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen und von häufigen Krankheiten mit präventionsorientierter Beratung und Überprüfung des Impfstatus |
20 bis 34 Jahre | jährlich | Krebsfrüherkennung für Frauen: gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals, Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane |
ab 35 Jahre | alle 3 Jahre | Krebsfrüherkennung für Frauen: gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals in Kombination mit einem Test auf Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV), Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane |
bis 25 Jahre | jährlich | Chlamydien-Screening: Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektionen bei Mädchen und jungen Frauen ab erstem Geschlechtsverkehr bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr |
ab 30 Jahre | jährlich | Erweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen: Fragen nach einer Veränderung von Haut oder Brust, zusätzliches Abtasten von Brust und Achselhöhlen, Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust |
ab 35 Jahre | alle 2 Jahre | Hautkrebs-Screening für Frauen und Männer |
ab 35 Jahre | einmalig | Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C für Frauen und Männer |
ab 45 Jahre | jährlich | Krebsfrüherkennung für Männer: gezielte Anamnese, Tastuntersuchung der Prostata, der regionären Lymphknoten und der äußeren Genitale |
50 bis 69 Jahre | alle 2 Jahre | Brustkrebsfrüherkennung durch das Mammographie-Screening: Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung, Röntgen der Brüste durch Mammographie |
ab 50 Jahre | jährlich, alternativ für Männer: alle 10 Jahre | Darmkrebsfrüherkennung: Männer von 50 bis 54 Jahren können zwischen einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl und einer Darmspiegelung (Koloskopie) entscheiden. |
ab 55 Jahre | alle 2 Jahre, alternativ: alle 10 Jahre | Darmkrebsfrüherkennung: Frauen und Männer ab 55 Jahren können zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle 2 Jahre durchgeführt wird, und maximal 2 Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren entscheiden. |
ab 65 Jahre | einmalig | Ultraschalluntersuchung für Männer auf Bauchaortenaneurysma |
Neue Früherkennungsuntersuchungen – Bewertung
Bevor eine Früherkennungsuntersuchung ambulante Kassenleistung werden kann, bewertet der G-BA sie – ebenso wie alle anderen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – nach einem in der Verfahrensordnung des G-BA festgelegten einheitlichen Verfahren.
Für Früherkennungsuntersuchungen gilt dabei die Besonderheit, dass sie bestimmten Anforderungen genügen müssen, damit sie Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden dürfen: So ist vom G-BA vor einer Verankerung in einer der Früherkennungs-Richtlinien explizit zu überprüfen,
- ob es sich um eine Krankheit handelt, die wirksam behandelt werden kann,
- ob Vor- und Frühstadien dieser Krankheit durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind,
- ob die Krankheitszeichen medizintechnisch genügend eindeutig zu erfassen sind,
- ob genügend Ärztinnen und Ärzte und Einrichtungen vorhanden sind, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln,
- ob die Maßnahme wirtschaftlich ist.
Eine weitere Besonderheit gilt seit 2018 für bildgebende Früherkennungsuntersuchungen, die mit einer Strahlenbelastung einhergehen – also beispielsweise Röntgenuntersuchungen und Computertomografie (CT). Legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in einer Rechtsverordnung nach § 84 Strahlenschutzgesetz die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung fest, prüft der G-BA innerhalb von 18 Monaten, ob diese zulasten der Krankenkassen zu erbringen ist. Ist aus Sicht des G-BA der Nutzen noch nicht hinreichend belegt, hat er in der Regel eine Richtlinie zur Erprobung zu beschließen.
Die Grundlage für die Rechtsverordnung des BMU ist die wissenschaftliche Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), in der eine Abschätzung des Strahlenrisikos der Zielgruppe und eine Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen sowie Bedingungen und Anforderungen, z. B. im Hinblick auf die gerätetechnische Ausrüstung und die Qualifikation des Personals festgelegt werden.